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Der Notar – Garant für eine sichere Zukunft in Ihren Unternehmens- und Lebenswelten

Der Notar – Ihr Richter im Vorfeld

Der Notar übt ein öffentliches Amts in freiberuflichen Strukturen aus. Ihm sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Notarielle Urkunden entfalten bindende Beweiskraft auch gegenüber Gerichten und können, ebenso wie Gerichtsurteile, unmittelbar vollstreckbar sein. Der Notar ist damit einem Richter vergleichbar, handelt aber bereits, bevor es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist und dient auf diese Weise der Streitvermeidung. Diese präventive Rechtskontrolle ist zentrale Aufgabe eines jeden Notars.

Notare sorgen als besonders qualifizierte und erfahrene Juristen für Rechtssicherheit und den Schutz aller Beteiligten. Kein anderer juristischer Beruf unterliegt strengeren Zugangsbeschränkungen. Mit der notariellen Fachprüfung, welche Notare, die zugleich auch als Rechtsanwälte tätig sind, ablegen müssen, verfügen diese über eine einem „dritten Staatsexamen“ vergleichbare Abschlussprüfung und damit gegenüber Rechtsanwälten, Richtern oder Staatsanwälten über einen zusätzlichen qualifizierten Befähigungsnachweis. Aufgrund regelmäßiger Prüfungen der Amtstätigkeit durch die Landgerichtspräsidien ist eine kontinuierliche Sicherstellung der ordnungsgemäßen Amtsführung gewährleistet.

Einem Notar können Sie vertrauen.

Jan Boris Müller

Mein Name ist Jan Boris Müller. Nach erfolgreicher notarieller Fachprüfung bin ich im Jahre 2016 zum Notar für den Amtsbereich Essen bestellt worden. Zuvor war ich bereits seit dem Jahre 2009 als Rechtsanwalt in diesem Bezirk tätig.

Ich bin selbst Familienvater und lebe in einer Patchworkfamilie, so dass mir verschiedene Themen aus den Bereichen Familien- und Erbrecht auch ganz persönlich bestens vertraut sind. Als Gesellschafter einer GmbH kann ich auch auf dem Bereich des Gesellschaftsrechts das ein oder andere an Erfahrung beisteuern. Gleiches gilt für den Erwerb von Immobilien.

Unabhängig von meiner fachlicher Expertise bin ich interessiert an Ihnen als Menschen und nehme mir Zeit für Ihre Anliegen. Sie sind mehr als eine bloße Aktennummer. Sie stehen im Mittelpunkt. Es ist mein Anspruch, Ihnen nicht nur juristisch bestmöglich weiterzuhelfen, sondern Ihnen auch etwaige Sorgen zu nehmen und Ihnen das gute Gefühl zu vermitteln, alles richtig gemacht zu haben.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.
Ihr Jan Boris Müller

Ein Fall für Zwei

Als Sohn eines ehemaligen Notars bin ich von klein auf mit der Materie „Juristerei“ in Berührung gekommen. Bereits als Kind habe ich gelegentlich im Arbeitszimmer meines Vaters spielen und ihm beim Diktieren von Urkunden und Schriftsätzen zuhören dürfen. So liegen mir die Rechtswissenschaften von Anfang an im Blut. Nachdem wir zwischenzeitlich unterschiedliche Wege gegangen waren, sind mein Vater und ich nun wieder in einer Kanzlei vereint – und ich bin dankbar, noch immer von seinem enormen Erfahrungsschatz aus über vierzigjähriger Berufserfahrung als Notar profitieren zu können.

Familienrecht

Wir regeln und klären Beziehungen und Rechte innerhalb einer Familie. Sie möchten Ihre rechtlichen Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht sicher wissen?

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Der Notar steht Ihnen im Bereich des Familienrechts insbesondere für folgende Tätigkeiten zur Verfügung:

  • Adoption
  • Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
  • Vorsorge und Betreuungsvollmachten
  • Erstellung des für Sie und Ihre Lebensumstände optimalen vorsorgenden Ehevertrags
  • Güterstandsvereinbarungen (etwa Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)

  • Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung bei Trennung
  • Unterhaltsvereinbarung: gesetzeskonform und im optimalen Fall für beide Parteien zufriedenstellend
  • Versorgungsausgleich, faires Teilen für die Rente

Erbrecht und Vermögensnachfolgeplanung

Im Erbrecht können Sie Ihren letzten Willen betreffend nahezu alle Wünsche umsetzen – aber Sie müssen es richtig tun.

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Der Verlust eines Angehörigen ist oftmals eine emotionale Ausnahmesituation. Sind dann noch bürokratische Hürden zu nehmen, wächst den Hinterbliebenen der Nachlass schon einmal über den Kopf. Und nicht selten existieren keine oder unzureichende letztwillige Verfügungen, welche einen Streit unter Miterben oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten schüren.

Der gut gemeinte Versuch, selbst und ohne Beratung ein Testament zu errichten, stiftet häufig Unfrieden und verursacht irreversible Ergebnisse, mit denen weder die Erben zufrieden sind noch der Erblasser zufrieden gewesen wäre.

Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher regeln und dafür sorgen, dass das Familienvermögen langfristig erhalten wird und den Wohlstand der nachfolgenden Generationen gesichert ist? Sie sind geschieden und möchten vermeiden, dass Ihr ehemaliger Ehegatte von Ihrem dereinstigen Nachlass profitieren kann? Sie haben einen behinderten oder überschuldeten Erben und möchten sicherstellen, dass der Nachlass ihm weitestmöglich faktisch auch zugutekommt, ohne von etwaigen Gläubigern aufgezehrt werden zu können? Ihre Erbschaftssteuerfreibeträge reichen nicht aus? Sie sind Unternehmer und möchten den Fortbestand Ihres Unternehmens für den Fall Ihres Ablebens sichern?

Der Notar steht Ihnen im Bereich des Erbrechts insbesondere für folgende Tätigkeiten zur Verfügung:

  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
    
(etwa klassisches (Einzel-) Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament etc.) mit Vermächtnissen, Auflagen, Testamentsvollstreckung
  • Realisierung alternativer Konzepte der Vermögensnachfolge wie Schenkung/Überlassung/Übertragung/vorweggenommene Erbfolge
  • Berücksichtigung besonderer Sachverhalte auf Erbenseite wie körperliche oder geistige Beeinträchtigung (Behinderten-Testament), Überschuldung oder Bedürftigkeit und Vermeidung von unnötigen monetären Nachteilen
  • Beurkundungen und Beglaubigungen im Nachlassverfahren (etwa Testamentseröffnung, Erbscheinsantrag)
  • Erbausschlagung

Immobilien

Sie planen eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen? Sie möchten Grundbesitz auf die nächste Generation übertragen und wirtschaftlich berechtigt bleiben? …

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Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen ein außergewöhnlich bedeutsames Projekt. Der Notar berät Sie zu möglichen Gestaltungen und schützt Sie vor Risiken. Insbesondere die Vermeidung ungesicherter Vorleistungen steht hierbei im Fokus. So geht etwa der Käufer nicht das Risiko ein, den Kaufpreis zu bezahlen, ohne Eigentümer zu werden und andererseits der Verkäufer nicht das Risiko, das Eigentum zu verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten.

Der Notar steht Ihnen im Bereich des Immobilienrechts insbesondere für folgende Tätigkeiten zur Verfügung:

  • Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen / „Hauskaufverträgen“
  • Kauf einer Eigentumswohnung / Wohnungseigentum
  • Grundschuld- und Hypothekenbestellung als Sicherheit bei Aufnahme von Bankdarlehen
  • Eintragung und Löschung von Belastungen in das bzw. aus dem Grundbuch (z.B. Nießbrauch/Wohnungsrecht/Wegerecht/Grunddienstbarkeiten/beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten
  • Grundstücksteilung (als Aufteilung in Wohnungseigentum nach WEG oder als Realteilung, also der Teilung des Grundstückes selbst)
  • Erbbaurecht: Beurkundung von Erbbaurechtsverträgen und Erbbaurechtskaufverträgen
  • Grundstücksüberlassung / Grundstücksschenkung / Grundstücksübertragung

 

Gesellschaftsrecht

Sie möchten als Unternehmer oder Startup die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft und deren Verhältnis zur Gesellschaft selbst, regeln?

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Sie möchten in Personenmehrheit Eigentum an Grundbesitz erwerben? Sie möchten Ihren Vermögenszuwachs durch Nutzung einer Holding-Struktur optimieren und schneller wachsen?
Oft führt im Gesellschaftsrecht kein Weg an einem Notar vorbei. Manche Gesellschaften entstehen ganz von selbst, andere müssen zunächst in ein Register eingetragen werden.

Der Notar steht Ihnen im Bereich des Gesellschaftsrechts insbesondere für folgende Tätigkeiten zur Verfügung:

  • Beratung, Beurkundung und Beglaubigung im Zusammenhang mit der Gründung von Kapitalgesellschaften / juristischen Personen wie GmbH, UG, Aktiengesellschaften
  • Beratung, Beurkundung, Beglaubigung für Personengesellschaften wie GbR, eGbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG
  • Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Eintragung ins Vereinsregister / Handelsregister / Transparenzregister
  • Anfertigung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Änderung des Unternehmenssitzes, Errichtung von Zweigniederlassungen etc.
  • Satzungsgestaltungen / Satzungsprüfungen / Satzungsänderungen
  • Unternehmensveräußerungen / Unternehmensnachfolge, Verkauf / Änderung von Unternehmensanteilen

Welche Fragen wollen wir gemeinsam angehen?

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Ihre Ansprechpartnerin:
Özlem Günes

Meine rechte Hand ist Notarfachwirtin Özlem Günes. Mit ihrer Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 2016 hatten wir beide seit dem den beruflichen Fokus auf das Notariat gelegt – ein „perfekt match“. Frau Özlem Günes kümmert sich zusammen mit dem gesamten Team um Ihre Terminanfrage und alle anderen Fragestellungen, damit Herr Müller sich diskret und persönlich auf Sie und Anliegen vorbereiten kann.

Wir geben alle Alles für Sie. Deshalb ist uns Ihr Anliegen jederzeit wichtig und eine Freude. Erreichbarkeit steht bei uns ganz oben, damit wir uns um jede Anfrage oder Anliegen kümmern können. Sollten Sie einmal in der Telefonschleife hängen, liegt das tatsächlich daran, dass sämtliche Mitarbeiter bereits telefonieren. Sprechen Sie uns in diesem Falle gerne auf den Anrufbeantworter oder – noch besser – schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir nehmen dann unverzüglich Kontakt zu Ihnen auf.