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Das Leben als Unternehmer ist oft wie eine Achterbahnfahrt. Wir sorgen für Entschleunigung.

Mittelständische Unternehmen stehen jeden Tag vor unterschiedlichen Herausforderungen und Aufgabenstellungen, wenn es um ihre Mitarbeiter, Angestellte, Kooperationspartner oder Zulieferer geht. Ganz gleich um welches Thema Sie beschäftigt, geht es um Menschen und Absprachen, die mitunter das Unternehmen viel Geld oder auch die Existenz kosten kann.

Wir verstehen uns nicht nur als Berater, sondern vielmehr als Erklärer, der Ihnen nicht nur die „Schäfchen“ ins Trockene holt, sondern Sie auch mitentscheiden lässt, welchen Weg Sie gehen mit uns gehen möchten. In jedem Fall sind wir Ihr verlässlicher, gewissenhafter und menschlicher Partner, wenn es um die folgenden „Big 4” eines jeden Unternehmens geht.

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen Recht und Gesetz und rechtlichen Schutz. Unser Doppelherz schlägt für beide Seiten. Sie möchten dabei Mensch bleiben und Ihr Gesicht wahren?

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Die wirtschaftliche Unsicherheit hat den Mittelstand noch immer im Visier. Wer jetzt arbeitsrechtliche Beratung braucht, sollte sich nur einem Spezialisten -einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht- anvertrauen.

Arbeitsrecht umfasst gesetzliche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln. Es regelt Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz und Gleichbehandlung. Sein Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und Arbeitnehmerrechte zu schützen.

Denn detaillierte Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung etwa bei Betriebsübergängen, befristeten Arbeitsverträgen und / oder Outsourcing-Maßnahmen, Fachwissen über die Anforderungen an eine krankheitsbedingte oder betriebsbedingte Kündigung und Erfahrung in der Verhandlungsführung erfordern ständige Fortbildung in diesem Bereich.

Und gleich, ob es um Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzverfahren (ggf. auch in der Insolvenz) oder um speziellere Bereiche des besonderen Kündigungsschutzes (Mutterschutz, Schwerbehinderungen, Betriebsrat, Elternzeit) geht:

Überlassen Sie Ihr berufliches Schicksal nicht dem Zufall, sondern sorgen Sie für eine optimale Ausgangsposition, vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen.

Gesellschafts- und Konzernrecht

Sie möchten ein Unternehmen in einen Konzern einbinden oder auflösen? Dabei entstehen Fragen, die sich mit dem Kartellrecht und Aktienrecht befassen?

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Das Gesellschaftsrecht und das Konzernrecht sind zwei eng miteinander verbundene Rechtsgebiete, die sich mit der Organisation und dem Funktionieren von Unternehmen befassen. Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation, Verwaltung und Auflösung von Gesellschaften, während das Konzernrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften behandelt.

Im Gesellschaftsrecht geht es darum, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die internen Strukturen der Gesellschaft zu regeln. Dies umfasst unter anderem die Errichtung von Gesellschaften, die Festlegung von Haftungsregeln, die Bestellung von Geschäftsführern und Aufsichtsorganen sowie die Durchführung von Gesellschafterversammlungen.

Im Konzernrecht wird die Organisation und die rechtlichen Beziehungen zwischen Konzernunternehmen geregelt. Dabei spielen Fragen der Konzernleitung, der Konzernfinanzierung, der Kontrolle und der Verantwortlichkeiten eine wichtige Rolle.

Gesellschaftsrecht und Konzernrecht sind von großer Bedeutung für Unternehmen, da sie die rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensführung schaffen und sicherstellen, dass die Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Handels- & Gesellschaftsrecht

Sie möchten einen Verein, eine Handelsgesellschaft, GbR, OHG, eine Stiftung oder eine andere Form einer Personengesellschaft gründen oder auflösen?

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Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein wichtiger und vielschichtiger Bereich des Rechts, der die Regeln und Vorschriften für den Handel und die Geschäftstätigkeit regelt. Es umfasst Themen wie Verträge, Geschäftsbücher, Haftung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenz.

Das Handelsrecht regelt den Handel zwischen Unternehmen, während das Gesellschaftsrecht die Bildung und Organisation von Unternehmen regelt. Es ermöglicht die Gründung von Einzelunternehmen, Partnerschaften, Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht bietet den rechtlichen Rahmen für die Geschäftswelt und ermöglicht eine effiziente Durchführung von Geschäften. Unternehmen müssen sich an diese Gesetze halten, um eine rechtliche Grundlage für den Handel zu haben und ihre Interessen zu schützen.

Steuer- und Steuerstrafrecht

Unumgänglich sind der Tod und die Steuern. Sie sind durch eine Gesetzesänderung in eine neue Steuersachlage gekommen, die Ihnen jetzt existenzielle Probleme bereitet?

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Mit aktuellen Fachkenntnissen und einem Höchstmaß an persönlichem Engagement stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragestellungen des Steuerrechts und Steuerstrafrechts zur Seite. Dazu zählt neben der Beratung zur individuellen betrieblichen oder privaten Steuergestaltung vor allem auch die kompetente Verteidigung im Steuerstrafrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden wie beispielsweise den Finanzämtern.

Wir unterstützen Sie in folgenden Themen:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse
  • Bilanzen und Steuererklärung
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden

Immobilienwirtschaftsrecht

Unser klares Ziel ist immer eine effektive Forderungsdurchsetzung. Dabei greifen mitunter andere Rechtsgebiete ineinander. Ihre Immobilie ist in ein Krisenszenario geraten? 

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Unsere Tätigkeiten umfassen Immobilientransaktionen, Entwicklung und Refinanzierung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, Industrieanlagen und Spezialimmobilien wie Versorgungszentren, Logistikimmobilien und Windenergieparks. Wir unterstützen auch Immobilienfonds und behandeln Immobilienvermögen und Erbfolge. Bei der Ansiedlung von Wohn- und Gewerbenutzungen unterstützen unsere Bau- und Planungsexperten bei Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und Genehmigungsverfahren.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Gestaltung von Verträgen, Verhandlungsführung und Vertragsdurchführung. Unser Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden, jedoch vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht, wenn nötig.

Für optimale Ergebnisse setzen wir auf individuelle Lösungen, basierend auf den Anforderungen des Projekts und der Situation. Wenn erforderlich, greifen wir auf das Fachwissen unserer Spezialisten für privates Baurecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht sowie Umweltrecht zurück. Unsere Notare unterstützen zudem bei Immobiliengeschäften.

 

Welche Fragen wollen wir gemeinsam angehen?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Frau Viola Grimaldi ist Ihre Ansprechpartnerin und freut sich auf Ihren Anruf oder senden Sie uns eine E-Mail, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Ihr Recht-Team

Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Partner und Ihr Unternehmen selbst. Unser Anleigen ist es, Sie auf allen Ebenen kompetent zu beraten und für Sie gerichtlich einzustehen. Für uns gilt: Wir verbinden erstklassige juristische Arbeit mit einer umfassenden und realistischen Beratung, die auch nicht-juristische Aspekte einbezieht. Wir sind ein schlagkräftiges Team von Fachanwälten mit Simon Mertens, Prof. Dr. Martin Müller und Tobias Klasen, sowie Fachangestellte Sandra Spaller und Viola Grimaldi, das Ihnen zu 100% zur Seite stehen.