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Große Ideen haben immer einen leisen kleinen Start, wir rocken dazu Ihre Steuerklärung.

Die Steuergesetzgebung in Deutschland wird häufig als kompliziert empfunden und ändert sich zudem kontinuierlich – dabei ist der strategisch durchdachte Umgang mit steuerrechtlichen Angelegenheiten essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg von Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

In der Essener KANZLEI MÜLLER | KLASEN | PARTNER profitieren Mandanten von einer fachlich fundierten steuerrechtlichen Beratung durch Rechtsanwalt Tobias Klasen, der sich unter anderem auf die Fachgebiete Steuerrecht und Steuerberatung spezialisiert hat. Mit aktuellen Fachkenntnissen und einem Höchstmaß an persönlichem Engagement steht er Ihnen in sämtlichen Fragestellungen des Steuerrechts und Steuerstrafrechts zur Seite.

Dazu zählt neben der Beratung zur individuellen betrieblichen oder privaten Steuergestaltung vor allem auch die kompetente Verteidigung im Steuerstrafrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden wie beispielsweise den Finanzämtern.

Unser Steueranwalt hilft bei folgenden Themen:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Bilanzen und Steuererklärung

Verteidigung in Steuerstrafsachen für Unternehmen und Privatpersonen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden Ganz gleich, ob Sie professionelle Unterstützung bei der Steueroptimierung und -gestaltung wünschen oder ob Sie schnelle und effiziente Hilfestellung im Rahmen eines anstehenden oder laufenden Steuerstrafverfahrens benötigen – wir stehen an Ihrer Seite.

Besteuerung von Körperschaften

Natürliche Personen und alle juristischen Personen müssen ihr Einkommen versteuern. Kennen Sie den Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer?

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Die Körperschaftsteuer („KSt“) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie ist quasi die Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften. 

Unbeschränkt steuerpflichtig im Rahmen der Körperschaftsteuer sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland: 

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG),
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, 
  • Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, 
  • sonstige juristische Personen des privaten Rechts,
  • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten,
  • Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Besteuerung von Unternehmen

Trio Infernale: Körperschaft-/Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer. Wir bringen Klarheit in Ihre Abgabe-/Steuerzahlungen, erarbeiten mit Ihnen beste Lösungen für Ihr Unternehmen.

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Wir beraten Unternehmer in allen Steuerangelegenheiten – fachlich fundiert und mit viel Fingerspitzengefühl. Dabei beschränken wir uns nicht auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten: Wir packen mit an und unterstützen Sie durch individuelle steuerliche Lösungskonzepte, damit Sie Ihre unternehmerischen und persönlichen Ziele erreichen.

Unsere Wege sind kurz, mit unseren Experten anderer Fachrichtungen, wie den ETL-Rechtsanwälten, -Wirtschaftsprüfern, -Unternehmens- und -Finanzberatern arbeiten wir Hand in Hand, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Ihre Rechte durchzusetzen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Abrechnung in der DATEV-Cloud? Kostentransparenz in Ihrer IT? Wir haben das große Ganze im Blick. Sie möchten sich 1000% auf eine saubere Buchhaltung verlassen können?

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Die Lohn- und Finanzbuchführung ist ein bedeutender Bestandteil Ihres Unternehmens, nimmt aber oftmals viele Ressourcen in Anspruch. Wir unterstützen Sie professionell und sicher in:

  • Korrekte und zeitnahe Erstellung der Finanzbuchführung inkl. Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung und Datenarchivierung
  • Jederzeit aktuelle Auswertungen zur Unternehmenssteuerung und Steuerplanung
  • Überblick über die Außenstände der Kunden und über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Lieferanten
  • Überstützung bei der Buchführung in Ihrem Haus
  • Unternehmen online (Verbuchung auf Grundlage gescannter Belege und Archivierung über DATEV)
  • Finanzbuchhaltung: Erfassung und Verbuchung aller Zahlenwerte/Belege Ihres Unternehmens
  • Debitorenbuchhaltung: Beleg- und Zahlungseingangsverwaltung ihrer Kunden
  • Kreditorenbuchhaltung (Lieferanten): Beleg- und Zahlungsausgangsverwaltung ihrer Lieferanten
  • Lohnbuchführung: Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung, sowie Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten.

Indirekte Steuern

Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer und Zölle spielen eine wichtige Rolle in Ihrem Unternehmen. Wir beraten interdisziplinär in allen komplexen Aufgabenstellungen, bevor ein Problem entsteht.

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Umsatzsteuern, Verbrauchsteuern und Zölle sind bedeutend in der Geschäftswelt. Es gibt viele rechtliche Regelungen zu beachten, angefangen von der Gestaltung von Waren- und Dienstleistungsketten bis hin zu umsatzsteuerrechtlichen Aspekten von Transaktionen und Compliance-Fragen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können neben wirtschaftlichen Konsequenzen auch hohe Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

In unserer Kanzlei bieten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater und Notar umfassende Beratungsleistungen in Bezug auf Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer und Zoll. Wir lösen komplexe Aufgaben praxisorientiert und interdisziplinär, immer maßgeschneidert auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten. Dabei halten wir uns an die relevanten Bestimmungen und benötigen eine integrierte Herangehensweise.

  • Profilierte Umsatzsteuer-Experten mit unterschiedlichen Spezialisierungen, die standortübergreifend zusammenarbeiten.
  • Ganzheitliche Lösungen, die neben den indirekten Steuern allgemeine steuer- und wirtschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigen (u. a. aus dem Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht oder Strafrecht) und auch IT-technisch umsetzbar sind.
  • Langjährige Erfahrung im Umgang mit Justiz und Finanzverwaltung.

Jahresabschlüsse

Alle Jahre wieder! Jeder Kaufmann tut es. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist das „Kleine Schwarze“ für Ihre Geschäftspartner. Wir geben Antworten auf jede Zahlenfrage.

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Wir unterstützen Sie unabhängig von Ihrer Rechtsform und Tätigkeit bei der Erstellung Ihrer handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse. Dabei haben wir stets die gesetzlichen Vorgaben und Fristen im Blick und sorgen für eine pünktliche Abgabe beim Finanzamt sowie die Einreichung beim Bundesanzeiger.

In einer detaillierten Besprechung erläutern wir Ihnen die einzelnen Bilanzpositionen und deren Auswirkungen auf Ihren Gewinn. Zudem erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz.

Der Jahresabschluss bildet eine solide Grundlage für Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen. Im Fall einer Betriebsprüfung stehen wir Ihnen zur Seite und können diese gegebenenfalls in unseren Räumlichkeiten durchführen.

Steuer- und Wirtschaftsrecht

Wie arbeiten interdisziplinär und können mit unserem breiten Wissensspektrum rechtliche Fragen aber auch bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen unterstützen.

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Als verlässlicher Partner im Bereich des Wirtschaftsrechts bieten wir mit unseren Fachanwälten und Experten umfassende Unterstützung und Expertise. Steuer- und Wirtschaftsrecht gehen Hand in Hand und so können wir Ihnen als externe Rechtsabteilung zur Seite stehen und beispielsweise bei Fragen zur Governance, Compliance und den damit verbundenen Haftungsrisiken beraten.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte und effektive Beratung anzubieten, die Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt. Dabei arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen und nutzen Ihre individuellen Ziele sowie unsere langjährige Erfahrung, um gemeinsam den Weg zum Erfolg zu ebnen.

Steuerberatung für Unternehmen

Sie möchten einen Partner, der Sie in steuerlichen Angelegenheiten berät, Ihnen zur Seite steht und kreativ auf Ihre Bedürfnisse und Branche individuell einfinden kann.

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Die Komplexität der Steuergesetzgebung in Deutschland ist allgemein bekannt und wird als Herausforderung wahrgenommen. Zudem unterliegt sie ständigen Änderungen, wodurch ein strategischer Umgang mit steuerrechtlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung für den Erfolg sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen ist.

Bei KANZLEI MÜLLER | KLASEN | PARTNER in Essen erhalten Mandanten eine erstklassige steuerrechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Tobias Klasen, der sich auf Fachgebiete wie das Steuerrecht und die Steuerberatung spezialisiert hat. Die fundierte Expertise garantiert einen professionellen Ansatz zur Maximierung des wirtschaftlichen Erfolgs.

Vertretung vor dem Finanzgericht

Wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof, wenn es um fehlerhafte Steuerbescheide geht. Die Steuererklärung auf einem Bierdeckel liegt noch weit entfernt.

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In den meisten Fällen werden steuerliche Streitigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zugunsten der Steuerbürger gelöst. Allerdings sind manche Einspruchsverfahren nicht erfolgreich, da die Rechtslage unklar ist oder die Finanzbehörden das Recht falsch anwenden.

In solchen Fällen ist es notwendig, eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht einzureichen, um Ihre Rechte zu wahren. Wir stehen Ihnen umfassend zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, bis hin zum Bundesfinanzhof, wenn nötig.

Bevor wir ein Klageverfahren beginnen, führen wir gemeinsam mit Ihnen eine transparente Analyse der Erfolgsaussichten durch. Dabei berücksichtigen wir auch die anfallenden Verfahrens-, Zins- und Gerichtskosten im Falle einer (Teil)Niederlage. Erst wenn diese Analyse positiv ausfällt, raten wir Ihnen zur Einreichung von Rechtsmitteln bei den Finanzgerichten.

Private Steuerberatung

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Welche Fragen wollen wir gemeinsam angehen?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Frau Viola Grimaldi ist Ihre Ansprechpartnerin und freut sich auf Ihren Anruf oder senden Sie uns eine E-Mail, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Ihr Steuer-Team

Unsere Steuerberaterin Frau Ursel Bayer, Steuerfachangestellte Herr Ulrich Herr-Krebs und RA und Steuerrechtler Herr Tobias Klasen geben mehr als 100% mehr mit dem Ziel, durch persönliche Beratung, Freude und Engagement, Ihre Steuerbelastung zu minimieren und Sie nach jedem gefühltem „Horrorszenario“ wieder ruhig schlafen zu lassen. Wir beraten, begleiten und stehen Ihnen in allen unternehmerischen Fragestellungen und Krisensitualtionen mit Sachverstand und gesundem Menschenverstand partnerschaftlich unterstützend zur Seite.