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Notar Erben und Vererben

Erben und Vererben – von der Testamentsgestaltung bis zur Testamentsvollstreckung an Ihrer Seite

Heute schon an morgen denken. Das kann sinnvoll sein, wenn es um die Altersvorsorge geht, aber auch mit einer überdachten und die eigenen Interessen wahrenden Testamentsgestaltung kann dieser Leitsatz Berücksichtigung finden. Viele Menschen wissen nicht, welche Möglichkeiten die stets gesetzeskonforme, aber eben auch auf die eigenen Wünsche abgestimmte Testamentserstellung innehält.

Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie eine Vorsorge treffen können, damit ein Erbe, der unter einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung leidet, nicht befürchten muss, dass zu viel Erbmasse in die Aufrechterhaltung seiner für ihn notwendigen Pflege gehen muss? Oder wissen Sie, wie Sie schon zu Lebzeiten über Ihr Testament dafür sorgen können, dass Ihr geliebtes Haustier nach Ihrem Tod gut versorgt wird? Wir beraten Sie zu allen Themen des Bereiches Erben und Vererben.

Wir vereinbaren bei allen Fragen gerne einen Termin mit Ihnen. Rufen Sie uns einfach unter ✆ 0201 222444 an oder schreiben Sie uns. Ihr Anliegen ist bei uns in sicheren Händen!

Notarleistungen vor dem Hintergrund des geltenden Erbrechts und der aktuellen Rechtsprechung

Kann ich ein Erbe eigentlich auch ablehnen / ausschlagen? Muss ich meine Vermögensnachfolge über ein Testament realisieren oder gibt es auch andere Wege? Diese und viele andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne ausführlich. Weitere Themenbereiche sind zum Beispiel:

  • Erstellung aller gängigen Testamentarten: klassisches (Einzel-) Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament etc.
  • Beurkundungen, Beglaubigungen in allen Phasen von der Testamentsgestaltung bis zur -vollstreckung
  • Realisierung alternativer Konzepte der Vermögensnachfolge wie Schenkung / Überlassung / Übertragung / vorweggenommene Erbfolge
  • Berücksichtigung von Auflagen im Zuge der Testamentsgestaltung
  • Berücksichtigung besonderer Sachverhalte auf Erbenseite wie körperliche / geistige Beeinträchtigung (Behinderten-Testament), Überschuldung oder Bedürftigkeit und Vermeidung von unnötigen monetären Nachteilen dadurch

Die Gesetze und Regelungen des Erbrechts sind mannigfaltig und unterliegen regelmäßigen Änderungen. Wir haben diese für Sie im Blick und beraten Sie auch gerne, wenn gewünscht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!